Wir haben die Fristen fest im Blick: Mit der baurechtlichen Abnahme beginnt die Verpflichtung der Baugewerke zur Einhaltung vereinbarter Standards. Wir übernehmen die Qualitätssicherung innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfristen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte.