Gewährleistungsüberwachung

Ihre Rechte. Unsere Verantwortung.

Wir haben die Fristen fest im Blick: Mit der baurechtlichen Abnahme beginnt die Verpflichtung der Baugewerke zur Einhaltung vereinbarter Standards. Wir übernehmen die Qualitätssicherung innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfristen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte.

  • Fachliche Bewertung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfristen
  • Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen